Nutzungsrecht für eine Grabstelle beenden
Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle endet mit dem zeitlich vereinbarten Ablauf. Die Dauer eines Nutzungsrecht ist an die Dauer von Ruhefristen gebunden. Vor dem Ablauf von Ruhefristen für die dort bestatteten Personen kann eine Grabstelle nicht an den Träger des Friedhofes zurückgegeben werden.
Bei Beendigung eines Nutzungsrechtes entscheidet die nutzungsberechtigte Person, was mit Grabmalen, Grabeinfassungen u.ä. geschehen soll. Die Einebung der Grabstelle und Beseitigung von Grabmalen erfolgt auf Kosten der nutzungsberechtigten Person. Näheres kann der Träger des Friedhofes durch Satzung regeln.