Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen beantragen

Ihr Wohnort

Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen, Steineinfassungen und sonstigen baulichen Anlagen einschließlich der Fundamente bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Friedhofsträgers. Die Zustimmung sollte bereits vor der Anfertigung oder der Veränderung der Grabmale eingeholt werden.

Grabmale und die Änderung von Grabmalen werden von der nutzungsberechtigten Person auf eigene Rechnung bei einem Steinmetzbetrieb o.ä. beauftragt. Ein Grabmal ist und bleibt Eigentum der nutzungsberechtigten Person oder der Rechtsnachfolgerin bzw. dem Rechtsnachfolger.