Nutzungsrecht für eine Grabstelle beantragen

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Friedhöfe können in kommunaler Trägerschaft verwaltet werden. Für die Beisetzung von verstorbenen Personen auf einem kommunalen Friedhof können Nutzungsrechte erworben werden. Die Grabstätten bleiben kommunales Eigentum.

Die Vergabe von Nutzungsrechten wird durch Satzung geregelt.