Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Rechtsgrundlage(n)
Online-Mängelmelder im Amt Schrevenborn
Nutzen Sie gerne den Mängelmelder auf der Internetseite des Amtes Schrevenborn.