Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden

Ihr Wohnort

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Rechtsgrundlage(n)

Online-Mängelmelder im Amt Schrevenborn


Nutzen Sie gerne den Mängelmelder auf der Internetseite des Amtes Schrevenborn.