Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.
Rechtsgrundlage(n)
Online-Mängelmelder im Amt Schrevenborn
Nutzen Sie gerne den Mängelmelder auf der Internetseite des Amtes Schrevenborn.