Änderung des Familiennamens durch Wiederannahme des Geburtsnamens oder des bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamens beantragen

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Unter einer Namensänderung versteht man den Wechsel des Familiennamens wegen Personenstandsänderung, z. B. Erklärung eines Doppelnamens.