Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen passen ihre Grundsteuer-Hebesätze an - neue Grundsteuerbescheide ab Ende Januar 2025
Die drei amtsangehörigen Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen haben im Zuge der Grundsteuerreform ihre Hebesätze anpassen müssen.
Der Hebesatz ist neben dem Grundsteuerwert und der Steuermesszahl, die vom Finanzamt neu ermittelt wurden, ein Parameter zur Berechnung der Grundsteuer. In Schleswig-Holstein soll das Gesamt-Grundsteuer-Aufkommen jeder Kommune, das wurde als politisches Ziel der Landesregierung ausgegeben, reformbedingt weder steigen noch sinken (Aufkommensneutralität).
Dazu waren nun auch in den drei amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Schrevenborn Anpassungen der Hebesätze erforderlich, die im Dezember 2024 von den Gemeindevertretungen beschlossen wurden.
Die Realsteuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) werden mit Beginn des Jahres 2025 in neuen Hebesatzsatzungen festgesetzt und nicht mehr wie bislang im Rahmen der Gemeindehaushaltssatzung. Vorteil für die Gemeinden: Die Hebesätze können zeitlich losgelöst von einer möglichen erst später im Jahr erfolgten Haushaltsgenehmigung der Kommunalaufsicht angewendet werden.
Im Amt Schrevenborn gelten ab 1. Januar 2025 folgende Hebesätze
- Heikendorf: Grundsteuer A (464 v.H./bisher 400), Grundsteuer B (509 v.H./ bisher 480)
- Mönkeberg: Grundsteuer A (365 v.H./bisher 380), Grundsteuer B (464 v.H./bisher 425)
- Schönkirchen: Grundsteuer A (441 v.H./bisher 380), Grundsteuer B (489 v.H./bisher 425), neue Grundsteuer B für Nicht-Wohngrundstücke (706 v.H.)
In Schönkirchen wurde die ab 2025 gesetzlich mögliche Differenzierung der Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke beschlossen. Hintergrund: Im Ergebnis der Neubewertung der Grundstücke kann es zu einer teilweise erheblichen Belastungsverschiebung weg von den Nichtwohngrundstücken hin zu den Wohngrundstücken kommen. Die separate Grundsteuer B soll diesem Effekt entgegenwirken.
Die neue Grundsteuer-Hebesätze entsprechen den im Transparenzregister des Landes veröffentlichten Werten (Schönkirchen weicht aufgrund der Differenzierung vom Transparenzregister ab). Die Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich ab Ende Januar 2025 verschickt.
Ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform finden sie unterdiesem Link des Landes: