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14.10.2024

Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden - Aktionswoche von Rad.SH für mehr Sicherheit auf den Straßen

Ein Meter und 50 Zentimeter, diesen Sicherheitsabstand sollten Fahrzeuge beim Überholen von Fahrrädern auf der Fahrbahn innerorts (außerorts sind es 2 Meter) einhalten - mindestens. Darauf weist die kommunale Arbeitsgemeinschaft RAD.SH in einer Kampagne für mehr Sicherheit und Rücksichtnahme auf den Straßen landesweit in dieser Woche ganz besonders hin.

21 Gemeinden, Städte, Ämter, darunter auch das Amt Schrevenborn, sowie fünf Landkreise beteiligen sich an der bis Freitag, 18. Oktober, laufenden Aktion, die von Radiospots im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr begleitet wird. Mit einer norddeutschen Fischerfigur, der einen exakt, 1,5 Meter langen Fischfang in den Händen hält, wird der gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Überholabstand zu Radfahrenden in der Kampagne auf humorvolle Weise aufgegriffen. 

Gestaltet wurde die Aktion von RAD.SH, der kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs, der auch das Amt Schrevenborn angehört. Unterstützt wird die Initiative vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein. Die Kampagne ist Teil einer umfassenden Strategie zur Förderung des Radverkehrs in Schleswig-Holstein, die darauf abzielt, das Bewusstsein für ein rücksichtsvolleres Miteinander zu stärken und die Straßen für alle sicherer zu machen.


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