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 Berichtswesen im Amt Schrevenborn 

Die kompletten Berichte seit 2017 finden Sie als pdf-Datei unter Dokumente in der Randspalte rechts.

Vorbemerkungen

Ziele des Berichtswesens nach § 45 c GO sind

  • die Stärkung des notwendigen Vertrauens zwischen der Selbstverwaltung und Verwaltung durch Transparenz des Verwaltungshandelns,
  • eine regelmäßige, zeitnahe und präzise Berichterstattung,
  • eine anschauliche und lesbare, ohne großen Aufwand erörterungsfähige Aufbereitung.

Das Berichtswesen wird vom Hauptausschuss (hier: Haupt-, Finanz- und Werkausschuss des Amtes) entwickelt (§ 15 a AO i. V. m. § 45b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GO), über die Berichte sind der Amtsausschuss und die Gemeindevertretungen zu unterrichten (§ 45c Satz 1 GO).

Folgende Inhalte bzw. Aufgabenbereiche sind nicht Bestandteil der/des Regelberichte/s, über diese wird anlassbezogen gesondert informiert:

  • Finanzbericht der Gemeinden und des Amtes (i. V. m. der Beratung/Beschluss-fassung von Haushaltsplan und Jahresrechnung)
  • Finanzbericht des Amtsbetriebshofes (i. V. m. der Beratung/Beschlussfassung von Wirtschaftsplan und Jahresrechnung zzgl. gesonderte Quartalsberichte)
  • Weitere bedarfs- und anlassbezogene Berichte, z. B. Zuweisungen und Unterbringungssituation der Asylsuchenden/ Flüchtlinge.

 

Regelbericht 2023

Seit dem Jahr 2007 werden durch das Amt Schrevenborn jährlich Regelberichte gem.  § 45c GO SH erstellt. In den nachstehenden Abschnitten werden die Entwicklungen im Jahr 2023 in den Bereichen Personal, besondere Planungen / Vorhaben der Gemeinden, Bevölkerungsentwicklung, Wirtschafts- und Finanzentwicklung, Bildungs- und Kindereinrichtungen, Sozialwesen sowie Digitalisierung näher erläutert. Die zentralen Herausforderungen für die Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen im Zusammenwirken mit der Amtsverwaltung bestanden auch in 2023 in der Unterbringung und Integration einer großen Anzahl von Geflüchteten aus der Ukraine, den Auswirkungen der Energiekrise, in verschiedenen, großen Projekten, in der Kom munalwahl, in der bedarfsgerechten Fortentwicklung der Daseinsvorsorge (u.a. im Hinblick auf die demografische Entwicklung) und der wirtschaftlichen Entwicklung. Darüber hinaus hat sich die Amtsverwaltung mit der eigenen Organisationsentwicklung befasst.  

Alle drei Gemeinden haben sich auch in 2023 mit diesen Herausforderungen maßvoll, verantwortlich und erfolgreich auseinandergesetzt und im Rahmen ihrer Möglichkeiten die bereits eingeleiteten, vorausschauenden Maßnahmen fortgesetzt, um die Belastungen für die Bürger*innen zu minimieren. 

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Sie teilen dabei den Wunsch, sich für ihre Bürger*innen weiterzuentwickeln und zukunftsorientiert aufzustellen. Jede bleibt dabei auf ihre Weise einzigartig und erfordert eine individuelle Unterstützung und Bearbeitung ihrer Anliegen durch die Amtsverwal tung. Gleichwohl gibt es auch vergleichbare Entwicklungsthemen oder gemeinsame Anliegen, die in den zurückliegenden Monaten und Jahren initiiert wurden oder perspektivisch geplant sind. Beispiele dafür sind u.a. der Glasfaserausbau oder die Fortentwicklung des Radverkehrs. In all diesen Themenstellung gilt es, die konstruktive  Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung weiter zu fördern und so für die  diese vernetzte Region eine nachhaltige Stärkung zu erreichen.  

Daneben stellt die Digitalisierung alle Verwaltungen – so auch das Amt Schrevenborn 
– aktuell und zukünftig vor vielfältige Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Ähnlich verhält es sich mit der Personalentwicklung und der Rekrutierung und Bindung von Fachkräften. 

Durch diese gestiegenen und erkennbar weiter steigenden Ansprüche entwickelten sich in moderatem Umfang weitere Personalbedarfe innerhalb der Amtsverwaltung im Schwerpunkt im dortigen Sozialamt bzw. der Kinderbetreuung. Dabei zeigt sich im  Amtsbereich Schrevenborn ein Trend, der sich in den meisten Kommunen niederschlägt und nach aktuellen Erkenntnissen auch im Hinblick auf die Themenkomplexe Nachhaltigkeit (Umsetzung der Agenda 2030) sowie Digitalisierung weiter fortsetzen  wird, da hier insbesondere der kommunalen Ebene eine besondere Verantwortung für  die Realisierung obliegt. Kommunen gestalten die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen und können daher wichtige Impulse setzen, um Nachhaltigkeit lokal und  global zu etablieren. Für absehbar perspektivische Fachkräftebedarfe verstärkt das  Amt Schrevenborn außerdem seit 2022 seine Ausbildungsbemühungen. Um auch die  Amtsverwaltung neben dem Fachkräftebedarf und den Anforderungen der Digitalisierung zeitgemäß und zukunftsorientiert aufzustellen, wurde im Jahr 2023 eine externe  Untersuchung der Organisation durchgeführt, welche insbesondere für das Bauamt in  2024 eine Fortsetzung finden wird. Erste Empfehlungen der Organisationsuntersu- chung  zur Organisationsstruktur bzw.  zu  Arbeitsprozessen  konnten und  können  in  2023 bzw. 2024 bereits umgesetzt werden.  

Entwicklung der Einwohnerzahlen

Die Bevölkerungszahl der drei Amtsgemeinden ist in den vergangenen knapp 5 Jahren entgegen aller Prognosen weiterhin signifikant gestiegen, ohne dass eine Trendumkehr erkennbar ist. Insbesondere die Anzahl der Kinder und Senioren bzw. Hochbe tagten wird absehbar weiter zunehmen. Alle drei Gemeinden bleiben stark nachgefragte Wohnstandorte. Dies bedeutet gleichzeitig zusätzliche Bedarfe in der Gestaltung einer bedarfsgerechten Infrastruktur.  Der  daraus resultierende zusätzliche Finanzbedarf wird durch Land und Bund nur teilweise ausgeglichen. Die Gemeinden müssen viele Vorhaben auf eigene Kosten initiieren und umsetzen oder über geeignete und intelligente Planungen, potenzielle Fördermöglichkeiten erschließen. 

Der Trend der wirtschaftlichen Entwicklung aus den letzten Jahren hat sich auch in 2023 fortgesetzt. Die Belastungen der gemeindlichen Haushalte durch die Energiekrise zeigten sich auch in 2023 insbesondere in Mehrkosten bei den verschiedenen Projekten der Daseinsvorsorge und auch bei den Betriebskosten aller gemeindlichen Einrichtungen. Die Voraussetzungen einer positiven Entwicklung werden durch das in Bau befindliche Gewerbegebiet in Schönkirchen geschaffen. 

Die individuelle aber auch gemeinsame Entwicklung der amtsangehörigen Gemeinden und der dazugehören Amtsverwaltung kann auch im Jahr 2023 als sehr positiv und zukunftsorientiert bewertet werden. Die besonderen Herausforderungen des Jahres 2023 konnten erfolgreich gemeistert und der positive Trend gestärkt werden. Nach wie  vor steht die Region für attraktiven Wohnraum, sorgsam touristisch erschlossene und  landschaftlich reizvolle Naherholung, aber auch vielfältige Freizeit- und Kulturangebote. Gleichzeitig bieten die drei Gemeinden viel wirtschaftliches Potential und eine gute Infrastruktur mit direktem Anschluss an die Landeshauptstadt Kiel.  

 

Regelbericht 2022

Seit dem Jahr 2007 werden durch das Amt Schrevenborn jährlich Regelberichte gem.  § 45c GO SH erstellt. In den nachstehenden Abschnitten werden die Entwicklungen  im Jahr 2022 in den Bereichen Personal, besondere Planungen / Vorhaben der Gemeinden,  Bevölkerungsentwicklung,  Wirtschafts- und Finanzentwicklung,  Bildungs- und Kindereinrichtungen, Sozialwesen sowie Digitalisierung näher erläutert. Die zentralen Herausforderungen für die Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen im Zusammenwirken mit der Amtsverwaltung bestanden in 2022 in der Unterbringung und Integration einer großen Anzahl von Geflüchteten aus der Ukraine, den Auswirkungen der Energiekrise, in verschiedenen, großen Projekten, in der Durchführung einer Bürgermeister- und der Landtagswahl, in der bedarfsgerechten Fortentwicklung der Daseinsvorsorge (u.a. im Hinblick auf die demografische Entwicklung) und der wirtschaftlichen Entwicklung. Wie auch in den Jahren 2020 und 2021 beeinflussten in 2022 die Auswirkungen der Corona-Pandemie die Arbeit in der Amtsverwaltung.  

Alle drei Gemeinden haben sich auch in 2022 mit diesen Herausforderungen maßvoll, verantwortlich und erfolgreich auseinandergesetzt und im Rahmen ihrer Möglichkeiten  die bereits eingeleiteten, vorausschauenden Maßnahmen fortgesetzt, um die Belastungen für die Bürger*innen zu minimieren.  

Sie teilen dabei den Wunsch, sich für ihre Bürger*innen weiterzuentwickeln und zu- kunftsorientiert aufzustellen. Jede bleibt dabei auf ihre Weise einzigartig und erfordert  eine individuelle Unterstützung und Bearbeitung ihrer Anliegen durch die Amtsverwal- tung. Gleichwohl gibt es auch vergleichbare Entwicklungsthemen oder gemeinsame  Anliegen, die in den zurückliegenden Monaten und Jahren initiiert wurden oder per- spektivisch geplant sind. Beispiele dafür sind u.a. der Glasfaserausbau oder die Fort- entwicklung des Radverkehrs. In all diesen Themenstellung gilt es, die konstruktive  Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung weiter zu fördern und so für die  diese vernetzte Region eine nachhaltige Stärkung zu erreichen.  

Daneben stellt die Digitalisierung alle Verwaltungen – so auch das Amt Schrevenborn 
– aktuell und zukünftig vor vielfältige Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Ähnlich verhält es sich mit der Personalentwicklung und der Rekrutierung und Bindung von Fachkräften. 

Durch diese gestiegenen und erkennbar weiter steigenden Ansprüche entwickelten sich in moderatem Umfang weitere Personalbedarfe innerhalb der Amtsverwaltung im Schwerpunkt im dortigen Sozialamt sowie Bauamt. Dabei zeigt sich im Amtsbereich Amt Schrevenborn ein Trend, der sich in den meisten Kommunen niederschlägt und nach aktuellen Erkenntnissen auch im Hinblick auf die Themenkomplexe Nachhaltigkeit (Umsetzung der Agenda 2030) sowie Digitalisierung weiter fortsetzen wird, da hier  insbesondere der kommunalen Ebene eine besondere Verantwortung für die Realisierung obliegt. Kommunen gestalten die  Lebens-  und Arbeitsbedingungen der Menschen und können daher wichtige Impulse setzen, um Nachhaltigkeit lokal und global  zu  etablieren. Für absehbar perspektivische  Fachkräftebedarfe verstärkt  das  Amt  Schrevenborn außerdem seit 2022 seine Ausbildungsbemühungen. 

Steigende Einwohnerzahlen im Amt Schrevenborn entgegen aller Prognosen

Die Bevölkerungszahl der drei Amtsgemeinden ist in den vergangenen knapp 5 Jahren entgegen aller Prognosen weiterhin signifikant gestiegen, ohne dass eine Trendumkehr erkennbar ist. Insbesondere die Anzahl der Kinder und Senioren bzw. Hochbetagten wird absehbar weiter zunehmen. Alle drei Gemeinden bleiben stark nachgefragte Wohnstandorte. Dies bedeutet gleichzeitig zusätzliche Bedarfe in der Gestaltung einer bedarfsgerechten Infrastruktur.  Der daraus resultierende zusätzliche Finanzbedarf wird durch Land und Bund nur teilweise ausgeglichen. Die Gemeinden müssen viele Vorhaben auf eigene Kosten initiieren und umsetzen oder über geeignete und intelligente Planungen, potenzielle Fördermöglichkeiten erschließen. 

Der Trend der wirtschaftlichen Entwicklung aus den letzten Jahren hat sich auch in  2022 fortgesetzt. Die Belastungen der gemeindlichen Haushalte durch die Energiekrise zeigten sich bereits in 2022 insbesondere in Mehrkosten bei den verschiedenen Projekten der Daseinsvorsorge, werden sich aber voraussichtlich in 2023 verstärkt abbilden. Die Voraussetzungen einer positiven Entwicklung werden durch das in Bau  befindliche Gewerbegebiet in Schönkirchen geschaffen. 

Die individuelle aber auch gemeinsame Entwicklung der amtsangehörigen Gemeinden und der dazugehören Amtsverwaltung kann auch im Jahr 2022 als sehr positiv und zukunftsorientiert bewertet werden. Die besonderen Herausforderungen des Jahres 2022 konnten erfolgreich gemeistert und der positive Trend gestärkt werden. Nach wie  vor steht die Region für attraktiven Wohnraum, sorgsam touristisch erschlossene und  landschaftlich reizvolle Naherholung, aber auch vielfältige Freizeit- und Kulturangebote. Gleichzeitig bieten die drei Gemeinden viel wirtschaftliches Potential und eine  gute Infrastruktur mit direktem Anschluss an die Landeshauptstadt Kiel.  

Regelbericht 2021

Seit dem Jahr 2007 werden durch das Amt Schrevenborn jährlich Regelberichte gem.§ 45c GO SH erstellt. In den nachstehenden Abschnitten werden die Entwicklungen im Jahr 2021 in den Bereichen Personal, besondere Planungen / Vorhaben der Gemeinden, Bevölkerungsentwicklung, Wirtschafts- und Finanzentwicklung, Bildungs- und  Kindereinrichtungen, Sozialwesen sowie Digitalisierung näher erläutert.

Die zentralen Herausforderungen für die Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen im Zusammenwirken mit der Amtsverwaltung bestanden in 2021 in verschiedenen, großen Projekten, in der Durchführung einer Bürgermeister- und der Bundestagswahl, in der bedarfsgerechten Fortentwicklung der Daseinsvorsorge (u.a. im Hinblick auf die demografische Entwicklung) und der wirtschaftlichen Entwicklung. Wie auch im Jahr 2020 beeinflussten auch in 2021 die Auswirkungen der Corona-Pandemie die Arbeit in der Amtsverwaltung.

Regelbericht 2020

Die nachstehenden Berichte zum 2. Halbjahr 2020 schreiben die seit dem Jahr 2017 erstellten Regelberichte fort. Die Herausforderungen für die Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen im Zusammenwirken mit der Amtsverwaltung bestehen aufgrund der demografischen Veränderungen in der Daseinsvorsorge und wirtschaftlichen Entwicklung sowie seit März diesen Jahres der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie.

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Diese Herausforderungen spiegeln sich weiterhin in vielen Bereichen der politischen und administrativen Arbeitsfelder und der daraus resultierenden finanzielle Kraftanstrengungen wider, zumal alle drei Gemeinden finanziell am Limit angelangt sind. Trotzdem habe sich alle Gemeinden mit Beginn der sich abzeichnenden Folgen der Corona-Pandemie verantwortlich mit dieser finanziellen Situation auseinandergesetzt und im Rahmen ihrer Möglichkeiten vorausschauende Maßnahmen ergriffen, die finanziellen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. Umso mehr kommt nunmehr die Verantwortung auf alle Beteiligten zu, mit der ungewissen Zukunft umzugehen und die finanziellen Folgen stetig im Auge zu behalten.

Die gestiegenen Ansprüche und Herausforderungen, insbesondere die sowohl fortschreitende als auch erforderliche Digitalisierung, finden ihren Niederschlag in der moderat steigenden personellen Ausstattung der Amtsverwaltung. Das unverändert hohe Engagement der Gemeinden in ihrer baulichen Entwicklung erfordert zusätzlich gewaltige Anstrengungen und bedeutet administrative Mehrbelastungen die mit der Situation zu Zeiten der Amtsgründung vor gut 14 Jahren nicht zu vergleichen sind.

Die Bevölkerungszahl der drei Amtsgemeinden ist in den vergangenen knapp 5 Jahren entgegen aller Prognosen um rund 3% gestiegen (prognostiziert war ein Plus von 0,5%). Insbesondere die Anzahl der Kinder und Senioren bzw. Hochbetagten wird weiter zunehmen, alle drei Gemeinden sind stark nachgefragte Wohnstandorte. Bei der sozialen Infrastruktur ist permanent „aufzurüsten“, jedoch wird dem daraus resultierenden zusätzlichen Finanzbedarf durch Land und Bund nur unzureichend Rechnung getragen, die Gemeinden sind sich weitgehend, insbesondere bei der Schaffung zusätzlicher, zeitgemäßer Schulgebäudekapazitäten, selbst überlassen.

Die wirtschaftliche Entwicklung gestaltet sich in den letzten Jahren durchgehend positiv. Derzeit können für alle drei Gemeinden keine verlässlichen Angaben zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie gemacht werden. Diese werden erst in den Gewerbesteuereinnahmen der Jahre 2022 und 2023 zu spüren sein. Die Voraussetzungen einer weiteren positiven Entwicklung werden durch das in Bau befindliche Gewerbegebiet in Schönkirchen geschaffen.

Zusammengefasst lässt sich wie in den Vorjahren feststellen, dass sowohl sich die gestiegenen Herausforderungen als auch die ambitionierten Weichenstellungen in den Haushaltsvolumina der Gemeinden widerspiegeln (45 Mio. EUR). Dementsprechend ist auch der Aufgaben- und Arbeitsaufwand für die Selbstverwaltung und die Amtsverwaltung weiterhin im „Steigerungs-Modus“.

Heikendorf, 16.11.2020                                        Ulrich Hehenkamp, Amtsdirektor

Regelbericht 2019

Die nachstehenden Berichte zum 2. Halbjahr 2019 schreiben die in den Jahren 2017 und 2018 erstellten Regelberichte nahezu unverändert fort. Die Herausforderungen für die Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen im Zusammenwirken mit der Amtsverwalung bestehen aufgrund der demografischen Veränderungen in der Daseinsvorsorge und wirtschaftlichen Entwicklung. Dieses spiegelt sich in fast allen Bereichen der politischen und administrativen Arbeitsfelder wider, infolgedessen alle Gemeinden gewaltige finanzielle Kraftanstrengungen unternommen haben und weiter unternehmen müssen. Diese Anstrengungen führen jedoch nunmehr dazu, dass alle drei Gemeinden finanziell am Limit angelangt sind.

Die gestiegenen Herausforderungen und ambitionierten Weichenstellungen für die Zukunft, gepaart mit der bestehenden postiven Einnahmeentwicklung, spiegeln sich auch in den Haushaltsvolumina der Gemeinden wider. Die Aufwendungen haben sich in Summe im Zeitraum 2013 bis 2017 von 30 Mio. Euro auf über 55 Mio. Euro nahezu verdoppelt.

Regelbericht 2018

Die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung des Amtsausschusses erfolgte in dessen Sitzung am 22.11.2018. Im Vergleich zum Regelbericht 2017 wird ein zusätzlicher Fokus auf die Entwicklungen der Kinderbetreuung (Abschnitt 7.) und die aktuelle Entwicklung der Zugriffe auf den Onlineauftritt der des Amtes und der Gemeinden seit dessen Überarbeitung im Jahr 2017 (Abschnitt 9.) gelegt.

Die aktuellen demografischen Veränderungen in der Daseinsvorsorge und wirtschaftlichen Entwicklung spiegeln sich in fast allen Bereichen der politischen und administrativen Arbeitsfelder wider. Die Bevölkerungszahl der drei Amtsgemeinden ist in den vergangenen knapp 4 Jahren entgegen aller Prognosen um 2,2% gestiegen, Tendenz weiter steigend! Insbesondere die Anzahl der Kinder und Senioren bzw. Hochbetagten wird weiter zunehmen, alle drei Gemeinden sind stark nachgefragte Wohnstandorte. Bei der sozialen Infrastruktur ist permanent „aufzurüsten“, jedoch wird dem daraus resultierenden zusätzlichen Finanzbedarf durch Land und Bund nur unzureichend Rechnung getragen, die Gemeinden sind sich weitgehend selbst überlassen.

Regelbericht 2017

Die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung des Amtsausschusses erfolgte in dessen Sitzung am 18.05.2017. Mit dem Regelbericht zum 1. Halbjahr 2017 wird die Tradition des Berichtswesens im Amt Schrevenborn (zuletzt 2014) und Sonderberichten sowie bedarfs- und anlassbezogenen Berichten fortgeschrieben.  Daten und Zahlen dieses Berichtes geben den Stand zum 01.04.2017 wieder.

Die Bevölkerungszahl der drei Amtsgemeinden ist in den vergangenen 5 Jahren (2011 – 2016) entgegen aller Prognosen um 4% gestiegen. Die wirtschaftliche Entwicklung gestaltet sich in den letzten Jahren positiv. Lässt man die Sondersituation der Gemeinde Schönkirchen außer Betracht, sind die Gewerbesteuereinnahmen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, z. B. von 6,5 Mio. EUR im Jahr 2013 auf über 8,1 Mio. EUR im Jahr 2016 (+ 24%). Im selben Zeitraum stieg die Zahl der zur Gewerbesteuer veranlagten Betriebe von 726 auf 882 (+ 21%). Der Regelbericht wiederspiegelt sowohl die gestiegenen Herausforderungen als auch die ambitionierten Weichenstellungen für die Zukunft.

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