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01.04.2020

Neue Verbindungsstraße "Pahlblöken" in Schönkirchen freigegeben - Geänderte Vorfahrtsregelung

Im Schönkirchener Gewerbegebiet wurde jetzt die neue Verbindungsstraße Pahlblöken für den Fahrzeugverkehr frei gegeben.

Im Bereich der Zufahrt in das erweiterte Gewerbegebiet gilt damit nun eine neue Vorfahrtsregelung. Fahrzeuge, die von der B 502 aus Richtung Kiel kommen und die Abfahrt in das Gewerbegebiet Schönkirchen nutzen oder in entgegengesetzter Richtung auf die Schnellstraße in Richtung Heikendorf und Probstei fahren, haben keine Vorfahrt mehr. Vorfahrt hat der jeweils querende Fahrzeugverkehr aus dem neuen Gewerbegebiet in Richtung des Kreisverkehrs an der Gemeindegrenze Mönkeberg bzw. in entgegengesetzter Richtung vom Kreisverkehr kommend in das neue Gewerbegebiet.

„Die neue Verbindungsstraße zwischen B 502 und Schönberger Landstraße in Höhe des neuen Rewe-Marktes schafft eine teilweise Entlastung des innerörtlichen Verkehrs“, sagt Bürgermeister Gerd Radisch. Anlieferungen zum Rewe-Markt beispielsweise können nun über die Schnellstraße erfolgen. Zudem sei  eine schnelle Verbindung zwischen dem Neubaugebiet Hegerade in Mönkeberg und der Gemeinde Schönkirchen geschaffen worden. „Dadurch können unsere Mönkeberger Nachbarn auf kürzestem Wege, auch mit dem Fahrrad, das Fitness-Center und andere Einrichtungen in Schönkirchen erreichen“, so Radisch.

 

 

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