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23.06.2020

AKTUALISIERT +++ Aus der Gemeindevertretung Schönkirchen: Planung für die Ortsmitte, Grundsatzbeschluss zum Neubau eines Feuerwehrhauses in Schönkirchen

Für das Grundstück  „Heucks Gasthof“  in der Schönkirchener Dorfstraße wurde jetzt die Planung für eine Folgenutzung eingeleitet.

Einstimmig hat die Gemeindevertretung die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Ortsmitte“  beschlossen. Planungsziel ist die Ausweisung von Wohnbebauung. Das vom Bau- und Umweltausschuss zuvor bereits gebilligte Konzept des Investors sieht auf dem zentral gelegenen Grundstück zwischen Marienkirche und Dorfteich ein Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten sowie eine Physiotherapie-Praxis vor. Das Konzept wird in einem nächsten Verfahrensschritt der Öffentlichkeit vorgestellt.

Energetisches Sanierungsmanagement - Neubaulösung statt Anbauvariante für das Feuerwehrhaus Schönkirchen

Für die Wohnquartiere Augustental und die Anschützsiedlung ist ein energetisches Sanierungsmanagement für einen Zeitraum von vorerst drei Jahren auf den Weg gebracht worden. In Zusammenarbeit mit der Investitionsbank, Frank Eco zwei und den Gemeindewerken Schönkirchen soll nun ein Entwicklungskonzept mit Einzelmaßnahmen erstellt und entsprechende Fördergelder beantragt werden. Dabei geht es auch um nachhaltige Energieversorgungslösungen. Erste Priorität hat die energetische Optimierung des Schulzentrums Augustental.

 

Neubaulösung statt Anbauvariante  für das Feuerwehrgerätehaus

 

In einem Grundsatzbeschluss haben sich die Gemeindevertreter für einen Neubau der Feuerwehrhauses der Feuerwehr in Schönkirchen und gleichzeitig für deren künftigen Standort im erweiterten Gewerbegebiet Söhren V  auf einem Areal hinter dem Rewe-Markt ausgesprochen. Hintergrund: Die zunächst angedachte Anbaulösung am derzeitigen Standort in der Dorfstraße war  u.a. angesichts erheblicher Bedenken des Kreises Plön verworfen worden.

Sanierung der Kunstrasenplätze - Stellplatzsatzung und Baumschutzsatzung

Die beiden Kunstrasenplätze am Schul- und Sportzentrum Augustental sollen in 2021 saniert werden. Da in diesem Jahr keine Landes-Fördermittel mehr zur Verfügung standen, musste die Maßnahme verschoben werden. Die Sanierung sieht einen neuen Kunstrasenbelag für das kleine und große Spielfeld mit Quarzsand und umweltschonendem Kork-Infill  (bisher Gummi-Granulat) vor.
Wie in den Partnergemeinden Heikendorf und Mönkeberg soll nun auch für Schönkirchen  in einer Stellplatzsatzung die Anzahl der Stellplätze bei Bauvorhaben geregelt werden. Außerdem soll von der  Amtsverwaltung der Entwurf für eine Baumschutzsatzung vorgelegt werden, die sich an der bestehenden der Gemeinde Heikendorf orientiert. Die entsprechenden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen wurden mit knapper Mehrheit beschlossen (SPD stimmte dafür, CDU dagegen).

Entlang der Wanderwege im Schönkirchener Gemeindegebiet sollen neue Sitzbänke mit einem Kostenvolumen von bis zu 15 000 Euro aufgestellt werden. Finanziert wird das Projekt aus Fördermitteln aus dem Regionalbudget der Aktivregion Ostseeküste mit einer Zuschussquote von 80 Prozent. 

Jahresabschluss 2019

Der Jahresabschluss 2019 weist einen Überschuss von 77.354 Euro aus. Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem in der Haushaltsplanung angenommenen Fehlbetrag in Höhe von 2.149.125 Euro, was auf eine verbesserte Einnahmesituation (u.a. erhöhte Einnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich), geringere Aufwendungen aufgrund nicht in Anspruch genommener Haushaltsmittel bzw. ins Folgejahr verschobene Maßnahmen zurückzuführen ist.

Weiterhin musste auch die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 8,4 Millionen Euro nicht in Anspruch genommen werden. Bis 2023 erwartet die Amtskämmerei dennoch Jahresfehlbeträge von insgesamt 3,3 Millionen Euro. Mit der Ansiedlung von Unternehmen im erweiterten Gewerbegebiet Söhren V erhofft sich die Gemeinde künftig Mehrerträge bei der Gewerbesteuer, sodass die Jahresfehlbeträge entsprechend reduziert werden könnten.

 

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