Gefährliches Brückenspringen auf dem Fähranleger
Obwohl das Verbotsschild auf dem Mönkeberger Fähranleger nicht zu übersehen ist, springen immer wieder Jugendliche von der Brücke ins Wasser, häufig sogar bei an- oder abfahrenden Fördedampfer.
Die Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel (SFK) weist in einer Pressemitteilung deshalb darauf hin, dass sie mit ihren Schiffen den Fähranleger nicht anlaufen wird, wenn sich „Personen auf dem Brückenkopf/Ponton aufhalten, deren Vorhaben ins Wasser zu springen deutlich erkennbar ist.“
Das Springen bei An- und Ablegen eines Fördeschiffes sei laut SFK hochriskant und lebensgefährlich. Ein Fördeschiff könne nicht plötzlich auf den Meter abbremsen. Beim Ablegen würden Springer/innen zudem in den Strudel des abfahrenden Schiffes geraten und werden unter Wasser gezogen, heißt es in der Mitteilung.