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13.12.2018

Straßenbaubeiträge und Haushalt 2019 Themen in Heikendorf

Das Thema Straßenbaubeiträge wird Heikendorfs Kommunalpolitiker weiter beschäftigen. In der Jahresabschlusssitzung der Gemeindevertretung sollte eigentlich die Neufassung einer Satzung (die bisherige, die nie Anwendung fand, war vor einem Jahr aufgehoben worden) mit Regelung der Beitragsanteile beschlossen werden.

Nach ausführlicher und kontroverser Diskussion ist die Thematik auf Antrag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Hans-Herbert Pohl allerdings vertagt worden.

Debatte um Höhe der Beitragsanteile von Anliegern

Zuvor hatte Alexander Orth für die SPD-Fraktion in einem Antrag eine Bürgerbefragung vorerst für den Ortsteil Kitzeberg (die dortigen Straßen stehen ganz oben auf der Prioritätenliste) angeregt. In einer Fragebogenaktion sollen dabei zu jeder Baumaßnahme die Anlieger zum Ausbaustandard und Umfang der zu erneuernden Straßen befragt werden. Darüber besteht grundsätzlich Konsens – die Details werden aber zunächst im zuständigen Fachausschuss geklärt.
Ebenso müssen die künftigen Beitragsanteile der Grundstückseigentümer/Anlieger festgelegt werden. Einig ist man sich fraktionsübergreifend, nicht den je nach Straßenkategorie möglichen Höchstsatz in der Satzung festzuschreiben. Der Verwaltungsvorschlag sieht beispielsweise vor, dass sich bei Ausbauprojekten in Anliegerstraßen in der „teuersten“ Kategorie der Anteil auf 55 Prozent (Höchstsatz: 85%) beläuft, bei Hauptverkehrsstraßen 10 statt möglicher 40 Prozent. Welche Sätze tatsächlich festgeschrieben werden, darüber gibt es noch Klärungsbedarf.
Olaf Bartels (Bündnis 90/Die Grünen) regte zudem an, statt hoher Einmalbeiträge vergleichsweise geringe wiederkehrende Beiträge einzuführen. Zur Erinnerung: Wegen rechtlicher Bedenken hatte sich Heikendorf nach jahrelanger Vorplanung von diesem Modell wieder verabschiedet.  Orth verwies auf die geplante Grundsteueranhebung, deren Mehreinnahmen auch zur Mitfinanzierung des Straßenausbaus gedacht seien. Gunnar Schulz (FDP)  zeigte sich nur verwundert darüber, dass eine neugefasste Satzung, der seine Fraktion nicht zustimmen werde, überhaupt erarbeitet werden soll.

Gemeindehaushalt 2019 verabschiedet

Im Zuge der Verabschiedung des Gemeindehaushaltes 2019 wurden die vom Finanz- und Lenkungsausschuss empfohlenen Grundsteuersätze angehoben. Ab 1. Januar gilt bei der Grundsteuer A ein Satz von 400 % (bislang: 370), in der Grundsteuer B  480 % (390) und bei der Gewerbesteuer 380 % (370). Regina Bothur (UWH) hatte vergeblich für eine moderatere Anhebung auf die von Landesseite für Fehlbedarfsgemeinden vorgegebenen Mindestsätze in Höhe von 380/425/380 plädiert.  „Wir werden trotz angespannter Haushaltslage weiter investieren“, so Bürgermeister Tade Peetz und nannte beispielhaft Projekte wie den Kita-Neubau am Krischansbarg, die Fortsetzung der Promenadenerneuerung, Grundstückskäufe, die Außenanlagen an der neuen Schule, einen neuen Jugendtreff.  Bei einem Investitionsvolumen von 7,3 Millionen Euro inklusive Tilgung liegt der geplante Kreditbedarf bei 5,3 Millionen Euro. Unterm Strich beläuft sich das erneute Defizit am Jahresende bei 2,1 Millionen Euro.

Zwei Spenden für das Weihnachtshilfswerk der Gemeinde

Zu Beginn der Sitzung hatte die CDU-Ortsvorsitzende Kathrin Güldenzoph Bürgermeister Peetz einen Spendenscheck von 300 Euro aus dem Punschverkauf am Schmiedeplatz für das Weihnachtshilfswerk der Gemeinde überreicht.  Für den Golfclub Kitzeberg sagten Sabine Romann und Andrea Gesche als Spendeneinnahmen aus einer Golfreise einen Betrag von 1175 Euro zu, der ebenfalls für das Weihnachtshilfswerk gedacht ist.

Kurz berichtet:

  • Die Gemeinde wird voraussichtlich zum Sommer 2019 kostenfreies WLAN in der Ortsmitte und am Möltenorter Strand anbieten. Dazu werden  in Abstimmung mit dem HGV noch 8 festzulegende Accesspoints eingerichtet. Die Kosten werden mit einmalig 15.000 Euro aus EU-Mitteln bezuschusst. 
  • Für den Möltenorter Sport- und Fischereihafen ist jetzt von der Gemeinde eine Hafenbenutzungsordnung erlassen worden, die zum 1. Februar 2019 in Kraft tritt.
  • Das Künstlermuseum erhält für umfangreiche Unterhaltungsmaßnahmen mit einem Kostenvolumen von geschätzten 55.000 Euro einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro.

 

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