Sprungziele
Seiteninhalt
19.12.2018

Mönkeberger Gemeindevertretung beschließt neue Straßenbaubeitragssatzung

Die Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Mönkeberg ist geändert und neu beschlossen worden.

Die Neufassung mit einem um zehn Prozentpunkte ermäßigten Anliegeranteil wurde mehrheitlich beschlossen und gilt rückwirkend zum 1. Februar 2018.

Gesenkte Anliegeranteile und Verrentungsregelung

Während sich CDU und UWG in einer vorangegangenen Sitzung des Finanz- und Steuerungsausschusses für die Absenkung aussprachen und damit ein Zeichen setzen wollen, um die Bürger zu entlasten, stimmte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen angesichts der defizitären Haushaltslage gegen diese ermäßigten Anliegeranteile und die  neue Satzung. Auch die SPD-Gemeindevertreter stimmten dagegen. Sie hatten sich im Fachausschuss für die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung ausgesprochen, in einem ersten Schritt zumindest aber für eine deutlichere Absenkung der Anliegeranteile.
Bei der Vergünstigungsregelung für Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke, die in der bisherigen Satzung nicht berücksichtigt wurde,  war man sich hingegen ebenso einig wie bei der Verrentungsregelung, die eine Ratenzahlung der veranlagten Anlieger/Grundstückseigentümer über einen Zeitraum von  bis zu 20 Jahren zulässt. Statt der bisher veranlagten Beitragsanteile von etwa 85/60/40 Prozent für den Ausbau einer Fahrbahn oder etwa auch eines Radweges in Anlieger-/Haupterschließungs-/Hauptverkehrsstraßen gelten rückwirkend zum 1. Februar 2018 nunmehr 75/50/30 Prozent.

Gemeindehaushalt 2019 verabschiedet

Einstimmig verabschiedet wurde der Gemeindehaushalt für 2019. Bei einem Investitionsvolumen von rund 1,4 Millionen Euro (Schwerpunktprojekte sind  der Abschluss des Kita-Neubaus Vossbarg-Ost und die Erneuerung von Abwasserleitungen in der Bakensiedlung/Investitionskostenzuschuss an den AZV) sowie einer vorgesehenen Kreditaufnahme in Höhe von gut 1 Million Euro wird das Jahr 2019 nach jetzigem Stand mit einem erneuten Jahresfehlbetrag von 1,3 Millionen Euro schließen. Wegen der schon 2014 aufgebrauchten Ergebnisrücklage müssen seitdem sämtliche neue Jahresdefizite zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden. Mönkeberg lebt also seit Jahren von der Substanz, die schon bald aufgebraucht sein wird. Laut Amtskämmerei wird mit der Schlussbilanz 2019 die Gemeinde erstmals mehr Verbindlichkeiten ausweisen als Vermögen, faktisch also überschuldet sein. Die Steuersätze mussten auf nachdrückliche Empfehlung des Landes für Fehlbedarfsgemeinden angehoben werden. Zum 1. Januar 2019 liegt der Satz bei der Grundsteuer A bei 380 % (bisher 370), bei der Grundsteuer B bei 425 % (390) und bei der Gewerbesteuer bei 380 % (370).    

 Kurz berichtet:

  • Auf einer rund 0,5 Hektar großen Fläche in der Dorfstraße 78/Ecke Söhren (ehemaliges Baugeschäft) soll Wohnbebauung entstehen. Dafür wurden mit dem einstimmigen Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 für dieses Gebiet die planerischen Voraussetzungen geschaffen. Ein Planentwurf wird vom Stadtplanungsbüro B2K aus Kiel erarbeitet.
  • Mönkebergs Gemeindevertreter haben der Einführung der digitalen Gremienarbeit/papierloser Sitzungsdienst zu Ressourcenschonung, Optimierung von Verwaltungsabläufen  und Einsparung von Kosten zugestimmt.
  • Die Straße Grüne Kante wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten für die neue Kindertagesstätte erneuert und wird als einzige Mönkeberger Gemeindestraße ins Deckensanierungsprogramm 2019 aufgenommen.

Seite zurück Nach oben