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Fundsachen melden

Nr. 99089017000000

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Rechtsgrundlage

 §§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Online Fundbüro

Das Amt Schrevenborn bietet mit diesem Online-Service die Möglichkeit, Fundsachen jederzeit über ein deutschlandweites Portal zu melden und zu suchen. Für Fragen steht Ihnen das Amt Schrevenborn gerne zur Verfügung.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass sich dieser neue Online-Dienst zurzeit im Aufbau befindet und daher vielleicht noch nicht alle Funktionen zur Verfügung stehen.

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