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01.04.2021

Gemeindevertretung mit Grundsatzentscheidung in Sachen Ölpier

Die Gemeinde Mönkeberg hält an der Sanierungsplanung für das Ölpiergelände am Rande des Mönkeberger Strandes fest.

Der Bereich der Ölpier ist Bestandteil einer im Regionalplan dargestellten Grünzäsur, die auch den rückwärtig zur Ölpier gelegenen Ölberg umfasst. Die Gemeinde Mönkeberg hat im Jahre 2012 die Zielabweichung vom Regionalplan bei der Landesplanung beantragt, um die Fläche der Ölpier einer anderen Nutzung zuführen zu können.

Im Mai 2013 hat die Landesplanung die Zielabweichung für vertretbar gehalten und die Zulassung von der Abweichung an die nachstehenden Maßgaben geknüpft:

  • Für die Realisierung der baulich-touristischen Nutzung auf dem Gelände der Ölpier ist eine Bauleitplanung erforderlich.
  • Im Zuge der Flächennutzungsplan-Änderung muss der Umfang der Bodenbelastung auf dem Ölberg und im Grundwasser des Ölpiergeländes abgeklärt werden.Eine gefahrlose und unbedenkliche Nutzung des Ölpiergeländes nach dem vorliegenden Nutzungskonzept muss dabei belegt werden.
  • Bei der weiteren Ausarbeitung des Nutzungskonzeptes ist sicherzustellen, dass ein Dauerwohnen auf dem städtebaulich herausgehobenen Gelände Ölpier ausgeschlossen wird. Hierzu ist über entsprechende Regelungen im (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan hinaus über ein Nutzungs- und Betreiberkonzept abzusichern, dass für den exponierten Standort eine hochwertige gewerblich-touristische Nutzung gewährleistet ist.
  • Im Zuge der Bauleitplanung ist sicherzustellen, dass die Grünzäsur und insbesondere die Topographie des rückwärtigen Geländes („Ölberg") sichtbar und erlebbar bleibt. Dies ist insbesondere durch eine angepasste Gebäudehöhe sowie durch kleinteilige, die Bebauung gliedernde Grünverbindungen zu gewährleisten.
  • Die angestrebte Planung darf die Nutzungsmöglichkeiten des im Regionalplan festgelegten Großkraftwerks auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Kiel und den nördlich des Geländes des GKK geplanten Neubau eines Ersatzkraftwerkes nicht beeinträchtigen.
  • Einzelhandelsnutzungen (auch maritimes Gewerbe) dürfen nur der Versorgung des Gebietes dienen. Großflächiger Einzelhandel ist an diesem Standort nicht zulässig.

In einer jetzt von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossenen Grundsatzentscheidung wurde Bürgermeisterin Hilla Mersmann ermächtigt, entsprechende Planungsaufträge zu erteilen. Dabei geht es im Kern um weitere (Boden-)Untersuchungen und um einen Zeitplan für die Altlastensanierung an Wasser und Land. Geprüft wird dabei auch die mögliche verkehrliche Belastung von Stubenrauchstraße und Strandweg, ein Standort für das geplante Bodenlager oder etwa auch die Möglichkeit einer wasserseitigen Sanierung unter Einsatz von Schuten.

Bürgermeisterin Mersmann betonte mit Nachdruck, dass die im letzten Jahr in den Straßen Gänsekrugredder/Stubenrauchstraße/Strandweg umgesetzten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (Fahrbahnschwellen und  Parkschranke) bestehen bleiben.

Die Kosten für die Sanierung des Ölpiergeländes belaufen sich nach jetziger Schätzung auf rund 4,9 Millionen Euro. Abzüglich der zu erwartenden Fördermittel von EU und Bund hat Mönkeberg einen Eigenanteil von 1,9 Millionen Euro zu tragen. Ziel der Planung ist eine gewerblich-touristische Nutzung des direkt an der Kieler Förde gelegenen Areals.

Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit - Mobile Luftreinigungsgeräte - Covid-Teststation

Auf Initiative der Mönkeberger Fahrrad AG ist ein Maßnahmenpaket verabschiedet worden, das für mehr Verkehrssicherheit in der Gemeinde sorgen soll. Einige dieser Maßnahmen müssen bei der Verkehrsaufsicht bzw. beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) beantragt werden.

  • Verkehrsberuhigte Bereiche („Spielstraßen“) in den Straßen Rosengarten, Fliederbusch, Stangenberg und Heikendorfer Weg 86- 112
  • Einrichtung einer Fahrradstraße im „Schönbrehm“
  • Zwei zusätzliche Geschwindigkeitsmessanlagen mit Dialog-Display und leuchtender Textanzeige  sollen zunächst im Kitzeberger Weg installiert werden
  • Eine fußgängerfreundliche Ampelschaltung an Mönkebergs Hauptkreuzung Heikendorfer Weg/Eksol/Gänsekrugredder mit einer Grünphase in jedem Umlauf
  • Beleuchtung des kombinierten Geh- und Radweges zwischen Mönkeberg und Heikendorf einschließlich der Kitzeberger Kurven. Hier sind Gespräche mit der Gemeinde Heikendorf und dem Kreis Plön führen.
  • Das Projekt Radweg-Lückenschluss der Verbindung Kiel-Mönkeberg, ein Projekt der Kiel Region, wird begrüßt. Angestrebt wird u.a. auch ein fahrradfreundlicher Umbau der Mönkeberger Hauptkreuzung sowie eine fahrradfreundliche Verkehrsführung über Gänsekrugredder und Kitzebergerg Weg nach Heikendorf.

Die Gemeinde möchte zudem in der Straße Hegerade eine Tempo-20-Zone ausweisen. Der Gehweg im Bereich der dortigen gemeindlichen Kindertagesstätte „Die Eichhörnchen“ entlang des Grundstücks auf dem sich die Kita befindet, wird als weitere Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit verlängert.

Für die Grundschule an der Bake werden sechs mobile Luftreinigungs-Geräte (je drei für zwei Klassen) zum Einzelpreis von etwa 380 Euro beschafft. Der Einsatz dieser Geräte soll zunächst  bis zu den Sommerferien in allen Grundschulklassen getestet werden.

Zu Beginn der Sitzung wurde allen Gemeindevertretern, Besuchern und Sitzungsteilnehmern ein Covid-Test im Schnelltestverfahren von den Eheleuten Dr. Daniel und Inga Körbächer angeboten.

Eine Covid-Teststation in Mönkeberg, die das Ärzte-Ehepaar zusammen mit einem Helferteam betreibt, wird am Karfreitag, 2. April, in einem Zelt unterhalb ihrer Praxis im Heikendorfer Weg 81 angeboten. Einmal wöchentlich kann sich hier jeder auch über die Osterfeiertage kostenlos testen lassen.  Die Öffnungszeiten: 9- 13 Uhr und 15 - 18 Uhr.

Initiative Lieferkettengesetz

Mönkeberg hat sich als Fairtrade-Gemeinde der „Initiative Lieferkettengesetz“ angeschlossen und trägt eine entsprechende Resolution mit.

Im Kern geht es um die Forderung nach einem gesetzlich verbindlichen Rahmen, der Unternehmen dazu verpflichtet, Risiken zur Verletzung von international anerkannten Menschen-, Arbeits- und Umweltrechten zu analysieren, diesen vorzubeugen und transparent darüber zu berichten. Zahlreiche Kommunen setzen sich bereits für faire, ökologische und menschenrechtskonforme Standards im öffentlichen Einkauf ein.

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