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05.02.2021

Zurück zur Hauptamtlichkeit des Bürgermeisteramtes: Gemeindevertretung beschließt Änderung der Hauptsatzung

Der Umfang der durch den/die Bürgermeister*in zu bewältigenden Aufgaben habe in den vergangenen Jahren derart zugenommen, dass eine ehrenamtliche Bearbeitung dem/der Amtsinhaber*in nicht  zugemutet werden könne, heißt es in einem gemeinsamen Antrag von Alexander Orth (SPD), Hans-Herbert Pohl (CDU) und Gunnar Schulz (FDP) zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Heikendorf.

Die Position des/der Bürgermeister*in sollte deshalb zukünftig hauptamtlich besetzt werden. Das ist jetzt von der Gemeindevertretung mit breiter Mehrheit  beschlossen worden. Nach vorangegangenen Sitzungen im Finanz- und Lenkungsausschuss und einem eigens gebildeten Arbeitskreis sei auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen laut Olaf Bartels nach anfänglicher Skepsis nun von der Notwendigkeit einer Hauptamtlichkeit überzeugt. Die UWH hingegen sieht diese nach wie vor „auch kritisch“, so Bianca Thode, und stimmte als einzige Fraktion dagegen.

Geänderte Hauptsatzung - Resolution zur Schulsozialarbeit - Verfügungsfonds Sanierungsgebiet Ortsmitte

Zum 1. November 2021 wird die geänderte Hauptsatzung in Kraft treten. Bis dahin wird ein Gemeindewahlausschuss, der paritätisch von allen Heikendorfer Fraktionen besetzt ist, die Direktwahl des/der Bürgermeister*in vorbereiten. Wie in Schönkirchen, die im Januar 2017 das hauptamtliche Bürgermeisteramt wiedereinführte, wird auch Heikendorf keine hauptamtliche verwaltete Gemeinde sein. Die Aufgaben übernimmt weiterhin das Personal der Amtsverwaltung Schrevenborn.

Die neue Hauptsatzung ermöglicht „in Fällen höherer Gewalt“ zudem in Zukunft auch Sitzungen als Videokonferenzen. Die Entscheidung über die Durchführung einer Onlinesitzung wird im Ältestenrat getroffen.  Die Übertragung läuft sowohl im Internet als auch auf einem Bildschirm in einem öffentlich zugänglichen Raum (z.B. Ratssaal oder Mensa der Offenen Ganztagsschule).  

Resolution zur Schulsozialarbeit -  Verfügungsfonds

Einstimmig verabschiedet wurde von Heikendorfs Kommunalpolitikern eine Resolution in Sachen Schulsozialarbeit. In der Resolution auf Initiative des Schulverbandes Albersdorf wird das Land aufgefordert, die sozialpädagogische Betreuung an Schulen „dauerhaft und umfänglich finanziell sicherzustellen“. Die Hauptfinanzierung der Schulsozialarbeit, deren Bedarf vielerorts auch im Grundschulbereich steigt, haben die Schulträger übernommen.

Im Rahmen der Städtebauförderung zur Entwicklung der Heikendorfer Ortsmitte können ab sofort über einen Verfügungsfonds kleinere investive Maßnahmen zur Verbesserung und Verschönerung etwa der Aufenthaltsqualität angepackt werden. Diese Kleinprojekte sind auf jährlich insgesamt 60.000 Euro begrenzt und werden zur Hälfte von Bund und Land aus Städtebaufördermitteln bezuschusst. Die Vergabe erfolgt über einen externen Beirat, der sich aus noch zu benennenden Akteuren/Anwohnern des Sanierungsgebietes zusammensetzt. Für die Gemeinde sind in einem weiteren Gremium mit rein beratender Funktion Bürgermeister Tade Peetz und die Vorsitzende des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses, Bianca Tode, vertreten.

Ebenfalls im Rahmen des Städtebauförderprogramms ist ein vom Hamburger Büro „Tollerort“ erstelltes Konzept zur Barrierefreiheit in der Gemeinde Heikendorf von der Gemeindevertretung beschlossen worden. Ein erster Schwerpunkt soll in Abstimmung u.a. mit dem Seniorenbeirat die Neugestaltung der Rathauspassage mit ihren aktuell vielen Treppenstufen und steilen Rampen sein.

Für das seit einigen Monaten verwaiste Grundstück Dorfstraße 12 im Ortskern gibt es Planungen eines privaten Investors zur Neubebauung mit einem kombinierten Wohn- und Geschäftsgebäude. Mit dem jetzt gefassten Aufstellungsbeschluss des B-Plans Nummer 95 wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet, das als Ziel ein etwa 90 Quadratmeter großes  Ladengeschäft (Fischverkauf) vorsieht sowie vier Wohnungen in Größen zwischen 50 und 60 Quadratmetern im ersten und zweiten Obergeschoss.

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