Spenden für das Weihnachtshilfswerk Heikendorf
Auch in diesem Jahr möchte die Gemeinde Heikendorf wieder auf das bereits zur Tradition
gewordene Weihnachtshilfswerk hinweisen, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, allen
Heikendorfer Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die infolge von Krankheit, Alter,
Einsamkeit, Trauer, Flucht oder wirtschaftlicher Not der gemeinschaftlichen Zuwendung
und Unterstützung bedürfen, zum Weihnachtsfest eine kleine Freude zu bereiten.
Deshalb bitten wir um Ihre Spende!
Diese können Sie auf folgende Konten des Amtes Schrevenborn
einzahlen:
Förde Sparkasse IBAN: DE 38 2105 0170 0100 2144 44
Kieler Volksbank eG IBAN: DE 59 2109 0007 0059 9000 08
Die Überweisungen sind - wie immer - gebührenfrei. Für Spenden, die den Betrag von 300 € übersteigen, wird automatisch eine Spendenbescheinigung ausgestellt.
Das Spendenaufkommen wird selbstverständlich ausschließlich den Heikendorfer
Einwohnerinnen und Einwohnern zugutekommen.
Achtung – eine wichtige Mitteilung an alle Bezieher/innen von Grundsicherungsgeld:
Wer Leistungen vom Jobcenter Kreis Plön nach dem Sozialgesetzbuch II, das so genannte
„Grundsicherungsgeld“, erhält und seinen Hauptwohnsitz in Heikendorf hat, gehört zu dem
Personenkreis, der aus dem Weihnachtshilfswerk bedacht werden kann. Da dieser
Personenkreis der Amtsverwaltung mangels Zuständigkeit für diese Leistungsart nicht
bekannt ist, möge sich jede/r Betreffende/r, die/der eine Spende aus dem Hilfswerk erhalten
möchte, bis zum 02.12.2026 unter Vorlage des gültigen Grundsicherungsgeld-Bescheides in
der Amtsverwaltung Schrevenborn melden. Die Ansprechpartnerin ist Frau Gräf. Ihr Büro
befindet sich im I. Obergeschoss des Heikendorfer Rathauses in Zimmer 1.13. Frau Gräf ist
unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Tel: 0431-2409423
E-Mail-Adresse: alena.graef@amt-schrevenborn.de
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