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27.04.2018

Themen in der Gemeindevertreter-Sitzung:Kita-Neubau und Straßenausbaubeitragssatzung

Aus ersten Überlegungen ist nun eine konkrete Entscheidung geworden. Der geplante Neubau eines Gemeindekindergartens wird nun am Krischansbarg realisiert.

Das haben Heikendorfs Gemeindevertreter  in ihrer letzten Sitzung dieser Legislaturperiode mehrheitlich beschlossen. 

Neuer Standort Krischansbarg: Gemeindevertretung legt sich jetzt endgültig fest

Die Verlegung des ursprünglich geplanten Standortes im Kleingartengelände am Grasweg war bereits in der Februarsitzung angedacht worden. Die Erschließung der Grundstücksfläche am Krischansbarg ist laut Einschätzung der Planer  wesentlich einfacher. Ein weiterer Vorteil sind die problemlosen Erweiterungsmöglichkeiten auf dem Areal. Der Standortwechsel bleibt allerdings in Reihen der UWH und von Bündnis 90 /Die Grünen bis zuletzt umstritten. Grünen-Fraktionssprecher Olaf Bartels ließ sich allerdings eines Besseren belehren, wie er sagte, und favorisiert nun die Krischansbarg-Lösung. CDU und SPD stimmten geschlossen für die Verlegung.

Die Aufstellung eines Bebauungsplans (B-Plan Nr. 81 Neubau eines Gemeindekindergartens Krischansbarg) war schon im Februar beschlossen worden.Bürgermeister Alexander Orth betonte noch einmal, dass es zu keinen zeitlichen Verzögerungen kommen werde und die neue Kita weiterhin zum neuen Kindergartenjahr 2019/20220 fertiggestellt sein soll. Der Neubau ist für vier Gruppen ausgelegt (40 Ü-3 und 20 U3-Plätze) bei einem veranschlagten Baukostenvolumen von 3,6 Millionen Euro. Gut 2 Millionen trägt die Gemeinde, der Rest wird aus  Fördermitteln von Land (1.082.580) Euro) und Kreis (475.000 Euro) beigesteuert.

Mit der 3. Änderung des  Heikendorfer Flächennutzungsplans für das Gebiet östlich der Straße Krischansbarg, südwestlich der Straße Tobringer und nördlich der B 502 wurden zudem die planerischen Voraussetzungen für den Kita-Neubau sowie die Ausweisung von Gewerbe- und Wohnbauflächen geschaffen.

Straßenausbaubeitragssatzung aufgehoben

Satzung aufheben oder nicht? Diese Frage ist nach erneut kontroverser Debatte beantwortet. Mit den Stimmen von CDU und SPD und gegen die von UWH und Grünen wurde die bestehende Straßenausbaubeitragssatzung, die bislang noch gar keine Anwendung fand, nunmehr aufgehoben. Zur Erinnerung: Das Land hat es den Gemeinden freigestellt ob sie Ausbaubeiträge erheben (seit 2013 war dies Pflicht). Auf Antrag der FDP hatten daraufhin Ende vergangenen Jahres alle Fraktionen einstimmig beschlossen, die Straßenausbaubeitragssatzung aufzuheben und im Zuge der Haushaltsberatungen zu entscheiden wie die Finanzierung für Straßenausbaumaßnahmen künftig erfolgen soll. Was bislang fehlte war der formale Aufhebungsbeschluss. In den nächsten zwei Jahren soll laut Bürgermeister Orth eine neue Satzung ausgearbeitet werden. Damit Anlieger nicht mit sehr hohen Beiträgen für Ausbaumaßnahmen belastet werden, ist angedacht, auch alle Bürger über eine Grundsteueranhebung finanziell zu beteiligen. Dritte Säule der Straßenausbau-Finanzierung wären dann die Landesmittel. Diese fallen mit jährlich 40.000 Euro angesichts der Millioneninvestitionen allein im Ortsteil Kitzeberg nach aktuellem Stand äußerst gering aus. Die Amtsverwaltung hatte wegen der vielen noch offenen Fragen empfohlen, die bestehende Satzung nicht aufzuheben.  

Am Mittwoch, 2. Mai, werden in einer Anliegerversammlung Kitzeberger Anwohner über das Thema Straßenausbau informiert.  Beginn ist um 19 Uhr im Ratssaal.

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