Sprungziele
Seiteninhalt
31.12.2020

Keine Anhebung der Grund- und Gewerbesteuer in Schönkirchen im Haushaltsjahr 2021!

Die Realsteuer-Hebesätze in der Gemeinde Schönkirchen bleiben 2021 unverändert. Grundsteuer A (380 Prozent) und Grundsteuer B  (425) waren bereits 2019 angehoben worden.

Die Gewerbesteuer liegt weiterhin bei 370 Prozent und wurde - mit Blick auf die Vermarktung der Gewerbegrundstücke im erweiterten Gewerbegebiet Söhren V - ganz bewusst nicht auf den von Landesseite vorgegebenen Mindesthebesatz (380 Prozent) erhöht. Bedauerlicherweise ist dieser Sachverhalt in der aktuellen Januarausgabe der Schönkirchener Nachrichten (Seite 27) falsch dargestellt worden.  

Seite zurück Nach oben