Heikendorf: Sperrung von wassergebundenen Gehwegen muss verlängert werden
Die Wege können während der Arbeiten nicht genutzt werden.
Von den Sperrungen betroffen sind in dem oben genannten Zeitraum:
- Verbindungsweg zwischen Schlosskoppelweg und Fördewanderweg (zwischen den Grundstücken Schlosskoppelweg 23 und 27)
- Verbindungsweg zwischen Kolonnenweg und Treppe zum Fördewanderweg/Freistrand
- Wege im Stinnespark (auch abgehend von den Straßen Hohrott und Dr.-Leonhard-Weg)
- Weg über die "Schröderkoppel"/Aussichtspunkt Fördekiek
- Verbindungsweg ab Laboer Weg in Richtung Tobringer zwischen Rügendamm auf der einen und Granitzer Weg bzw. Binzer Weg auf der anderen Seite.
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