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27.06.2019

Gemeindevertretung beschließt Straßenbaubeitragssatzung für Heikendorf

Die Gemeinde Heikendorf wird Anlieger für den Ausbau ihrer Straßen künftig finanziell beteiligen. Eine entsprechende Straßenbaubeitragssatzung hat die Gemeindevertretung in ihrer jüngsten Sitzung mehrheitlich beschlossen.

Die Fraktionen von CDU, UWH und SPD stimmten für die Satzung, FDP und Bündnis 90/Die Grünen - mit Ausnahme von Olaf Bartels - dagegen.

Mit 53 Prozent Beitragsanteil für einen Ausbau in Anliegerstraßen hat man sich für den geringstmöglichen Beitragssatz ausgesprochen (der Höchstwert liegt bei 85 Prozent).  Eine  Abstufung erfolgt gemäß Satzungsregelung über 30 Prozent  für Ausbaumaßnahmen in Haupterschließungsstraßen bis zu 10 Prozent in Hauptverkehrsstraßen wie z.B. die Dorfstraße oder der Neuheikendorfer Weg. Diese Abstufung erfolgt auch in den festgelegten Teileinrichtungen einer Straße wie Fahrbahn, Gehweg, kombinierter Geh- und Radweg, Straßenbeleuchtung.

Eine lange Straßenausbau-Liste und nur wenig Landesmittel

Die Sanierung von Fahrbahndecken ist im Gegensatz zum Ausbau eine bauliche Instandhaltungsmaßnahme und wird weiterhin allein von der Gemeinde finanziert. Nachdem die Straßen im Heikendorfer Gemeindegebiet seit den 1960 er Jahren bislang immer nur saniert, nie aber ausgebaut wurden, müssen diese in den nächsten Jahren wegen ihres maroden Unterbaus und/oder in die Jahre gekommener  Kanalisation nun „runderneuert“  werden. In einer Prioritätenliste, die aufgrund neuer Erkenntnisse wohl noch einmal überarbeitet werden muss, sind etwa 30 Straßen aufgeführt.

Einig sind sich alle Heikendorfer Gemeindevertreter, dass die betroffenen Anlieger bei einem Vollausbau mit größtmöglicher Transparenz beteiligt werden. So sollen etwa die jeweiligen Haushalte vor einem Ausbauprojekt in „ihrer“  Straße  in einer Fragebogenaktion u.a. zum Umfang des Ausbaus befragt werden.   

Mit welchen Kosten Anlieger rechnen müssen, eine von vielen der im rappelvollen Ratssaal anwesenden Bürger in der vorangegangenen Einwohnerfragestunde gestellte Frage, könne laut Bürgermeister Tade Peetz angesichts der vielen verschiedenen Parameter und des für jedes Einzelprojekt noch festzulegenden Ausbauumfangs zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös geschätzt werden. Fakt ist, dass die Heikendorfer Straßenbaubeitragssatzung eine Verrentungsregelung vorsieht, der fällige Beitrag über einen Zeitraum von 20 Jahren gestreckt werden kann.

Die bisherige Straßenausbaubeitragssatzung aus dem Jahre 2015, die bislang keine Anwendung fand, hatten Heikendorfs Kommunalpolitiker aufgehoben, da von Landesseite finanzielle Unterstützung signalisiert worden war. Diese fällt für Heikendorf mit jährlich rund 50.000 Euro aber äußerst gering aus bei einem geschätzten Gesamt-Investitionsvolumen im zweistelligen Millionenbereich für alle Straßen auf der Prioritätenliste. Die zu Jahresbeginn 2019 beschlossene Grundsteueranhebung spült jährlich abzüglich der fälligen Umlagezahlungen etwa 340.000 Euro zusätzlich in den Gemeindehaushalt.

Ein von der FDP unterstützter Antrag der Grünen-Fraktion, die Thematik nochmals von einem gelosten Bürgerrat auf den Prüfstand zu stellen und der Gemeindevertretung als beratendes Gremium zuzuarbeiten, wurde mit den Stimmen von CDU, UWH und SPD abgelehnt.

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