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21.01.2022

Gemeindevertretung Heikendorf beschließt Bebauungsplan Nr. 61 Schulredder/Am Herrkamp als Satzung - Städtebaulicher (Erschließungs-)Vertrag mit der Kieler Stadthaus Immobilien gebilligt

Nach langer Planungszeit – der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan erfolgte bereits im Februar 2011– hat Heikendorfs Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 61 nun den Satzungsbeschluss gefasst.

Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen stimmten CDU und Bündnis 90/Die Grünen und FDP für die Planung, SPD und UWH dagegen. Danach könnten im rund 1,7 Hektar großen Planungsgebiet auf vier Baufeldern bis zu 70 Wohneinheiten hauptsächlich in zweigeschossiger Mehrfamilienhausbebauung entstehen – in zentraler, ruhiger Lage und Nähe zum Ortszentrum. Anwohner*innen kritisieren die aus ihrer Sicht zu massive Wohnbebauung in dem künftigen Wohngebiet am Friedhof. Investor ist die Kieler Stadthaus Immobilien GmbH.

Für das Sanierungsgebiet Heikendorfer Ortsmitte sind im Rahmen der Ortsentwicklung/Städtebauförderung fünf Entwicklungsschwerpunkte in einem Integrierten Entwicklungskonzept (IEK) festgelegt worden. Nachdem sich Heikendorfs Kommunalpolitiker*innen im November 2021 beim Schulgrundstück (Entwicklungsschwerpunkt 4), wie berichtet, für das Konzept der DSK BIG GmbH und damit im Wesentlichen für Wohnbebauung in diesem Bereich ausgesprochen haben, soll das IEK nun aktualisiert fortgeschrieben werden. Eine Kernfrage wird dabei die künftige Nutzung des Lidl-Grundstücks (ehemals Gärtnerei Steffen/Entwicklungsschwerpunkt 3) im Laboer Weg sein.

Die Fraktionen von SPD und FDP hatten in einem gemeinsamen Antrag vorgeschlagen, für das Lidl-Grundstück u.a. den Bau einer Einrichtung für betreutes Wohnen ergänzt um Pflegeplätze vorzusehen sowie die Ansiedlung eines Discountmarktes auf dem Schulredder-Parkplatz. Darüber soll nun zunächst in den Fachausschüssen beraten werden. Das gilt auch für den Antrag des Seniorenbeirates in Sachen Pflege und Wohnen im Alter, der in den Bildungs- und Sozialausschuss verwiesen wurde.


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