Geflügelpest: Schutzzone aufgehoben - Schönkirchen weiter in der Überwachungszone/Stallpflicht bleibt bestehen
Nachdem es am 7. Januar 2022 einen positiven Nachweis des Geflügelpesterregers in einer privaten Legehennenhaltung in Preetz gegeben hatte, hat das Veterinäramt des Kreises Plön sämtliche gewerblichen und privaten Geflügelhaltungen in der Schutzzone mit zufriedenstellendem Ergebnis kontrolliert.
Nach einer Mindestdauer von mindestens 21 Tagen kann damit die Schutzzone (Sperrbezirk) ab 28. Januar 2022 aufgehoben werden. Die Regeln der Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) gelten weiterhin - auch für das gesamte Gemeindegebiet in Schönkirchen.
Erst nach einer Mindestdauer von insgesamt 30 Tagen und weiteren Kontrollen des Veterinäramtes sowie einer gesonderten Risikobewertung kann auch die Überwachungszone zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben werden.
Die Stallpflicht für sämtliches Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und Tauben zum Schutz gegen die Geflügelpest besteht weiterhin im gesamten Kreis Plön bis zum 31. März 2022. Eine weitere Verlängerung ist nach Risikobewertung des Veterinäramtes möglich (und wahrscheinlich).
Jeder Verdacht auf Erkrankung durch Geflügelpest ist sofort der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön, Telefon 04522-743-270, E-Mail: vetabt@kreis-ploen.de, zu melden.
Allgemeinverfügung des Kreises Plön zur Geflügelpest
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