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12.08.2020

Gefährliches Brückenspringen auf dem Fähranleger

Obwohl das Verbotsschild auf dem Mönkeberger Fähranleger nicht zu übersehen ist, springen immer wieder Jugendliche von der Brücke ins Wasser, häufig sogar bei an- oder abfahrenden Fördedampfer.

Die Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel (SFK) weist in einer Pressemitteilung deshalb darauf hin, dass sie mit ihren Schiffen den Fähranleger nicht anlaufen wird, wenn sich „Personen auf dem Brückenkopf/Ponton aufhalten, deren Vorhaben ins Wasser zu springen deutlich erkennbar ist.“

Das Springen bei An- und Ablegen eines Fördeschiffes sei laut SFK hochriskant und lebensgefährlich. Ein Fördeschiff könne nicht plötzlich auf den Meter abbremsen. Beim Ablegen würden Springer/innen zudem in den Strudel des abfahrenden Schiffes geraten und werden unter Wasser gezogen, heißt es in der Mitteilung.

Verboten und bei an- und abfahrenden Fördeschiffen lebensgefährlich: Das Springen von der Seebrücke (hier in Mönkeberg) © CK
Verboten und bei an- und abfahrenden Fördeschiffen lebensgefährlich: Das Springen von der Seebrücke (hier in Mönkeberg) © CK

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