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14.11.2012

Geburtsurkunde zur Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten


Ab dem 1. November 2012 ist ein neuer Zeichensatz mit dem Namen „String.Latin“ in der Innenverwaltung in vollem Umfang verbindlich. Dies wurde vom Arbeitskreis I „Staatsrecht und Verwaltung“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder am 2. und 3. Mai 2011 beschlossen.
 
Ziel der Einführung dieses Zeichensatzes ist es, den Datenaustausch innerhalb und mit der öffentlichen Verwaltung zu standardisieren. Dadurch sollen elektronische Prozesse einheitlicher und effizienter gestaltet und die Interoperabilität verbessert werden. Für die Registerführung und Datenübermittlung in der öffentlichen Verwaltung sind Daten in lateinischer Schrift zu erfassen und diakritische Zeichen unverändert zu übernehmen. „String.Latin“ enthält 490 Zeichen, davon 414 Buchstaben, der Rest sind Ziffern, Interpunktions- und Sonderzeichen. Zum Vergleich waren im Meldewesen bisher nur 59 Buchstaben vorgesehen: 26 Buchstaben sowie die Umlaute in Groß- und Kleinschreibung und das ß. Diakritische Zeichen kannte der alte Zeichensatz gar nicht, statt „Smørrebrød“ wurde „Smörrebröd“ gespeichert.
 
Der neue Zeichensatz hat natürlich auch Auswirkungen auf die Ausstellung von hoheitlichen Dokumenten sowie Urkunden und Bescheinigungen und ermöglicht deren einheitliches Aussehen. Um sicherzustellen, dass Namen buchstabengetreu ohne Änderung oder Übersetzung sowie diakritische Zeichen eins zu eins dargestellt werden, selbst wenn die deutsche Sprache diese nicht kennt, ist ab 1. November 2012 bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, Kinderreisepässen und vorläufigen Dokumenten die Vorlage einer Geburtsurkunde unbedingt erforderlich. 
 
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