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05.10.2021

Amt Schrevenborn ordnet Rattenbekämpfung für ein Teilgebiet in Heikendorf an

Aufgrund verstärkten Rattenaufkommens im Bereich Hindenburgstraße, Ludwigstraße, Mühlenweg, Mühlenwiesen, Rethdamm, Struckkoppel, und Teichtor (Hausnummern 28- 50) in Heikendorf wird für diese Straßen in der Zeit von 11. bis 26. Oktober eine allgemeine Rattenbekämpfung angeordnet.

Eigentümer*innen sind verpflichtet, bis Montag, 11. Oktober, spätestens 10 Uhr Rattenbekämpfungsmittel auszulegen.

Für die Bekämpfung von Ratten dürfen nur Mittel und Geräte angewendet werden, die nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), dem Chemikaliengesetz und dem Pflanzenschutzgesetz in den jeweils gültigen Fassungen zugelassen sind.

Auf die ausgelegten Bekämpfungsmittel und -geräte ist deutlich sichtbar hinzuweisen. Bei Giften sind auch der Name des Mittels und sein Wirkstoff anzugeben. Tote Ratten können in der Restmülltonne entsorgt werden.

Die Anordnung im Wortlaut finden Sie hier:

Bekanntmachung Rattenbekämpfung

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