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Mönkeberger Finanzdilemma: Strukturelles Haushaltsdefizit

Die Haushaltslage in Mönkeberg bleibt weiter äußerst angespannt. Das Finanzdilemma: Zwischen Ausgaben und Einnahmen klafft trotz einem in den vergangenen Jahren umgesetzten Maßnahmenpaket zur Haushaltskonsolidierung ein gewaltiges Loch, ein strukturelles Defizit, das die Verschuldung Mönkebergs immer weiter in die Höhe treibt.

2016 wird ein weiteres hohes sechsstelliges Minus eingefahren

Der jetzt von der Gemeindevertretung verabschiedete Nachtragshaushalt für 2016 weist erneut ein Minus von diesmal 694.700 Euro aus. Die angesichts fehlenden Liquiditätsüberschusses komplett kreditfinanzierten Investitionen belaufen sich in diesem Jahr auf 426.000 Euro. Geradezu ernüchternd ist der Ausblick von Amtskämmerer Ralph Withohn, der nach derzeitigem Stand für Ende 2019 bei immer weiter steigender Verschuldung und schwindendem Eigenkapital einen höheren Schulden- als Vermögensstand prognostiziert. Mit anderen Worten: „Mönkeberg ist dann pleite“, wie es SPD-Fraktionsvorsitzender Dietmar Katzer treffend auf den Punkt brachte (anders als ein Unternehmen, das in diesem Fall abgewickelt werden müsste, ist die Insolvenz einer Gemeinde allerdings nicht vorgesehen). Und Besserung sei laut Katzer nicht in Sicht, da der kommunale Finanzausgleich Gemeinden insbesondere jene im ländlichen Raum benachteiligen würde. „Ähnlich schwarz“ sieht es Hans Georg Schneider (UWG), der die Hoffnung allerdings noch nicht aufgegeben hat, dass sich bei den Ausgleichszahlungen an die Kommunen noch etwas zum Positiven wendet. Hintergrund: Drei Landkreise haben Verfassungsbeschwerde gegen den kommunalen Finanzausgleich in seiner jetzigen Form (seit Januar 2015) eingelegt. Dazu läuft eine Normenkontrollklage dreier Landtagsfraktionen. Beide Verfahren werden das Landesverfassungsgericht am 21. und 22. November in mündlichen Verhandlungen beschäftigen. Für CDU-Fraktionschefin Hildegard Mersmann („wir kämpfen ums Überleben“) ist es ein „Kardinalfehler im System, dass Gelder beim Finanzausgleich in die Städte und nicht in die Gemeinden gespült werden.“

Erneute Auslegung des B-Plans 18 Ernestinenweg

In den Planungen für das vorgesehene Mehrfamilienhaus am Mönkeberger Ernestinenweg (ehemals China-Restaurant Dynastie) mussten nach den eingegangenen Stellungnahmen einige Änderungen berücksichtigt werden. Diese betreffen unter anderem die Abstandsfläche zum Wald sowie die Verkleinerung eines Baufensters im Geltungsbereich. Der B-Plan 18 wird deshalb nun erneut öffentlich ausgelegt. Die Planung auf dem Privat-Eckgrundstück am Ernestinenweg sieht nach Abriss des Dynastie-Gebäudes im Kern den Bau eines Mehrfamilienhauses mit elf Wohneinheiten in terrassenförmiger Bauweise vor. Investor ist die Juliusturm Immobilien GmbH, die auch Eigentümerin des Grundstücks ist. Gemeindevertreter Peter Lehswing (UWG) und Tina Kühnle (CDU) zeigten sich enttäuscht darüber, dass in derart exponierter Strandlage kein Gastronomieprojekt zu realisieren gewesen sei. „Das wäre sicherlich wünschenswert gewesen“, sagte auch Bürgermeister Jens Heinze. Trotz intensiven Bemühens um eine gastronomische Nachfolgeregelung habe man laut Heinze aber keinen Investor/Betreiber finden können. Als Ersatz ist für die künftige Strandversorgung nur wenige Meter entfernt auf dem gemeindeeigenen Kiosk-Grundstück am Fähranleger ein Restaurantbetrieb vorgesehen. Für dieses Neubauprojekt habe man nun, so Heinze weiter, einen Investor gefunden. Im November soll ein Konzept für den künftigen Ganzjahresbetrieb erstellt werden.

Erneuerung des Regenwasserkanals im Schreibersbruch

Der Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde wird in der Straße Schreibersbruch im kommenden Jahr den Regenwasserkanal neu verlegen müssen. Der Gemeindeanteil an dieser Maßnahme beläuft sich auf etwa 165.000 Euro. In welchem Umfang auch Straße und Gehweg ausgebaut werden, muss im Detail zu einem späteren Zeitpunkt noch geklärt werden. Für dieses Vorhaben sind zunächst 225.000 Euro im Haushalt 2017 veranschlagt. In einem Grundsatzbeschluss hat sich Mönkebergs Gemeindevertretung darauf verständigt, die gemäß Satzung vorgegeben Ausbaubeiträge auf die Anlieger umzulegen. Zu dieser Veranlagung ist die chronisch defizitäre Gemeinde Mönkeberg ohnehin verpflichtet. (CK)

 

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