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Touristische Abgaben

Kurabgabe mit Ostseecard

Zur Deckung des gemeindlichen Aufwands für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen wird in Heikendorf eine Kurabgabe erhoben.

Diese beträgt in der Hauptsaison (1. Mai bis 30. September) 2,50 € pro Tag/Person, in der Zwischensaison (April und Oktober) 1,20 € pro Tag/Person.

Für ihre Abgabe erhalten Gäste die Ostseecard, mit der viele Vorteilsangebote im Ort und der Region genutzt werden können, wie z.B. der freie Strandzugang in 18 Ostseebädern zwischen Glücksburg und Travemünde (siehe Ostseecard-Flyer rechts in der Randspalte uner Dokumente).

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Kurabgabepflicht befreit.

Tourismusabgabe

Gewerbetreibende, Vermieter von Ferienwohnungen und Weitere, die die Möglichkeit haben, vom Tourismus zu profitieren, zahlen in Heikendorf eine von der Betriebsart und dem Umsatz abhängige Tourismusabgabe. Das entsprechende Formular finden Sie in der Randspalte.

Die Satzungen zur Kur- und Tourismusabgabe finden Sie unter dem Menüpunkt


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