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Geschichte des Amtes Schrevenborn

Amtsbildung in den Jahren 2003 bis 2007

Der Amtsbildung ging ab dem Jahr 2003 ein vierjähriger Gründungs- und Reformprozess mit dem Ziel voraus, die Souveränität der drei Gemeinden zu erhalten, die Gleichberechtigung der Gemeinden zu gewährleisten sowie die Kompetenz und Effektivität im Verwaltungshandeln zu steigern.

Im Sommer 2003 fand zunächst auf der Verwaltungsebene der drei amtsfreien Gemeinden ein erster Meinungsaustausch statt. Man erzielte sofort Übereinstimmung in der Notwendigkeit der Frage einer Verwaltungsreform und verabredete Beratungsrunden mit den Selbstverwaltungsgremien. Die Gemeindevertretungen sollten entscheiden, ob die Verwaltung den Reformprozess vorzubereiten und eine erste Zielkonzeption vorlegen sollte. Der Auftrag hierzu erfolgte durch gleichlautende Beschlüsse der Gemeindevertretungen im Dezember 2003. Im ersten Meinungsaustausch konnten folgende Kernaussagen getroffen werden:

  1. Dem zügigen Wandel von Gesellschaft und Wirtschaft, aber auch der Allgegenwärtigkeit von Informationen, Forderungen und Daten über inzwischen globale wie digitale Medien, sind die Strukturen der drei Gemeinden auf Dauer nicht mehr gewachsen. Wie viel Verwaltung ist zukünftig nötig?
  2. Die Aufgabenstellungen und Anforderungen an die örtliche Verwaltung sind allen Ankündigungen zum Trotz nicht zurückgeführt, sondern permanent gesteigert worden. Im Rahmen der Funktionalreform wird es weiteren Aufgabenzuwachs geben. Mit welcher Kompetenz muss eine Verwaltung ausgestattet sein, um zukunftsorientiert kommunale wie staatliche Dienstleistungen zu gewährleisten?
  3. Die gesamtwirtschaftliche Lage und damit die öffentlichen Haushalte haben sich laufend verschlechtert, wobei die Talsohle noch nicht erreicht ist.

Aus den Kernaussagen folgt das Gebot, Verwaltung allgemein in ihrer Kompetenz zu stärken und flexibler zu gestalten sowie die Verwaltungseinheiten zu bündeln und damit die Leistungskraft zu steigern. Hierzu gehört weiterhin die Haushaltssicherung und Haushaltskonsolidierung.

Ausgangslage & Ziele

Die bis dahin amtsfreien Gemeinden wurden durch zwei hauptamtliche Bürgermeister (Heikendorf, Schönkirchen) und einen ehrenamtlichen Bürgermeister (Mönkeberg) geführt. Den Kernverwaltungen der drei Gemeinden gehörten zum 1. Januar 2004 insgesamt 56 Mitarbeiter/innen an. In den drei Bauhöfen waren zum selben Zeitpunkt 25 Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter beschäftigt. Die Gemeinden Heikendorf und Mönkeberg waren Mitglied im Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde, die Gemeinde Schönkirchen erfüllte die Aufgabe der Abwasserbeseitigung in Eigenbetriebsform. Ziele der beabsichtigten Amtsbildung waren der Erhalt der Souveränität der drei Gemeinden, die Gewährleistung der Gleichberechtigung und die Steigerung der Kompetenz und Effektivität im Verwaltungshandeln.

Reformprozess & Amtsgründungsvertrag

Für die Steuerung des Prozesses wurde ein Lenkungsbeirat gewählt, der sich aus 15 Personen der Selbst- und hauptamtlichen Verwaltung zusammensetzte. In ca. 20 Sitzungen der Arbeitsgruppen und des Lenkungsbeirates sowie auf Wochenendtagungen wurde das Lösungsmodell „Neues Amt“ gegenüber den Alternativen Einheitsgemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft erarbeitet und auf den Weg gebracht.

Auf Beschluss der Gemeindevertretungen Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen wurde zwischen den drei Gemeinden am 26.04.2006 der Amtsgründungsvertrag geschlossen. Die Bekanntmachung des Zusammenschlusses der drei Gemeinden zu einem Amt wurde im Amtsblatt für Schleswig-Holstein, Ausgabe Nr. 42, am 18.10.2006 veröffentlicht (Amtsbl. Sch.-H. 2006, S. 1386). Zum Amtsdirektor des neu gegründeten Amtes wurde der damalige Bürgermeister der Gemeinde Schönkirchen, Herr Michael Koops, in der konstituierenden Amtsausschusssitzung am 02.01.2007 gewählt.

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