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Unser Amt

Portrait, Amtsbildung

Erste Schritte

Im Sommer 2003 fand zunächst auf der Verwaltungsebene der drei amtsfreien Gemeinden ein erster Meinungsaustausch statt. Man erzielte sofort Übereinstimmung in der Notwendigkeit der Frage einer Verwaltungsreform und verabredete Beratungsrunden mit den Selbstverwaltungsgremien.  Die Gemeindevertretungen sollten entscheiden, ob die Verwaltung den Reformprozess vorzubereiten und eine erste Zielkonzeption vorzulegen hat.

Der Auftrag hierzu erfolgte durch gleichlautende Beschlüsse der Gemeindevertretungen im Dezember 2003.

Motive

Im ersten Meinungsaustausch konnten folgende Kernaussagen getroffen werden:

  1. Dem zügigen Wandel von Gesellschaft und Wirtschaft, aber auch der Allgegenwärtigkeit von Informationen, Forderungen und Daten über inzwischen globale wie digitale Medien sind die Strukturen der drei Gemeinden auf Dauer nicht mehr gewachsen. Wie viel Verwaltung ist zukünftig nötig?
  2. Die Aufgabenstellungen und Anforderungen an die örtliche Verwaltung sind allen Ankündigungen zum Trotz nicht zurückgeführt, sondern permanent gesteigert worden. Im Rahmen der Funktionalreform wird es weiteren Aufgabenzuwachs geben. Mit welcher Kompetenz muss eine Verwaltung ausgestattet sein, um zukunftsorientiert kommunale wie staatliche Dienstleistungen zu gewährleisten?
  3. Die gesamtwirtschaftliche Lage und damit die öffentlichen Haushalte haben sich laufend verschlechtert, wobei die Talsohle noch nicht erreicht ist.

Aus den Kernaussagen folgt das Gebot, Verwaltung allgemein in ihrer Kompetenz zu stärken und flexibler zu gestalten sowie die Verwaltungseinheiten zu bündeln und damit die Leistungskraft zu steigern. Hierzu gehört weiterhin die Haushaltssicherung und Haushaltskonsolidierung.

Ausgangslage

  • Drei amtsfreie Gemeinden, geführt durch zwei hauptamtliche und einen ehrenamtlichen Bürgermeister.
  • Zukünftiges Verwaltungsgebiet: 33,6 km² mit rund 18.500 Einwohnerinnen und Einwohnern.
  • Kernverwaltung der drei Gemeinden zum 1. Januar 2004 = 56 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Drei Bauhöfe zum 1. Januar 2004 = 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Die Gemeinden Heikendorf und Mönkeberg sind Mitglied im Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde. Die Gemeinde Schönkirchen erfüllt die Aufgabe der Abwasserbeseitigung in Eigenbetriebsform.

Ziele

  • Erhalt der Souveränität der drei Gemeinden
  • Gleichberechtigung der Gemeinden
  • Steigerung der Kompetenz und Effektivität im Verwaltungshandeln

Reformprozess

Für die Steuerung des Prozesses wurde ein Lenkungsbeirat gewählt, der sich aus 15 Personen der Selbst- und hauptamtlichen Verwaltung zusammensetzte. In ca. 20 Sitzungen der Arbeitsgruppen und des Lenkungsbeirates sowie auf Wochenendtagungen wurde das Lösungsmodell „Neues Amt“ gegenüber den Alternativen Einheitsgemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft erarbeitet und auf den Weg gebracht.

Verwaltungsaufbau

Der Verwaltungssitz des neuen Amtes als Kompetenzzentrum befindet sich im Rathaus Heikendorf.

In den verbliebenen Gemeindeverwaltungen Mönkeberg und Schönkirchen sind Gemeindebüros eingerichtet worden, die den Bürgerinnen und Bürgern als erste Anlaufstelle mit einer Reihe an Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Das Personal dort steht auch der Selbstverwaltung sowie den ehrenamtlichen Bürgermeistern zur Erfüllung der örtlichen Aufgaben zur Seite. Die Gemeindebüros gehören zur Amtsverwaltung.

Die Amtsverwaltung wird geleitet vom Amtsdirektor. Die organisatorische Gliederung sieht drei Fachbereiche (Hauptverwaltung, Finanzverwaltung und Bauverwaltung) mit einem Controller und angeschlossenen Fachdiensten vor.

Die drei Bauhöfe sind zu einem neuen Amtsbetriebshof zusammengeführt worden (mit Stützpunkten in Heikendorf und Schönkirchen). Der Bauhof in Mönkeberg ist aufgelöst worden.

Amtsgründungsvertrag

Auf Beschluss der Gemeindevertretungen Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen wurde zwischen den drei Gemeinden ein Amtsgründungsvertrag geschlossen, in dem Regelungen getroffen wurden über den Namen und Sitz des Amtes, die Einrichtung von Gemeindebüros, die Leitung der Amtsverwaltung, die Personalübernahmen, die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte, die Übertragung von Aufgaben, die örtlichen Bekanntmachungen, das Rechnungswesen,  die Amtswehrführung, die Vermögensauseinandersetzung, die Personalkostenträgerschaft, die Amtsumlage, die Kosten- und Leistungsverrechnung für den Amtsbetriebshof, die Fortgeltung von Satzungen und Verordnungen und die Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen.