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19.05.2017

Neue Pläne für das Grundstück Haus am Meer:
Heikendorfer Gemeindevertretung beschließt Aufstellung des B-Plans Nr. 80

Für eine neue Nutzung des seit vielen Jahren verwaisten Grundstücks in der Hafenstraße 1 (ehemals Hotel Haus am Meer) gibt es nun offenbar endlich eine Lösung

Eine Kombination aus Ferienwohnungen und kleinerem Gastronomiebetrieb mit großzügiger Terrasse soll auf dem Areal in direkter Wasserlage entstehen. Zwei Gebäudekomplexe für 15 Wohnungen werden vom Investor geplant, der auch Neu-Eigentümer ist. Das ist die abgespeckte Variante eines Entwurfs, der bereits vor einiger Zeit in der Gemeinde vorgestellt wurde – und der wegen der massiveren Bebauung von Heikendorfs Gemeindevertretung mehrheitlich abgelehnt worden war.

Eine erste Ideenskizze zur geänderten Planung wurde, wie schon in einer vorangegangenen Bauausschuss-Sitzung, von allen Fraktionen begrüßt. Das Projekt werde diesen Bereich des Fördewanderweges in Altheikendorf erheblich aufwerten, freut sich Bürgermeister Alexander Orth über die neueste Entwicklung. Vom Bauausschuss-Vorsitzenden Hans-Herbert Pohl  kam der Hinweis, dass es sich um einen auf dieses Vorhaben ausgelegten B-Plan handelt, in dem sämtliche Vorgaben der Gemeinde zur maximalen Grundfläche und Gebäudehöhe zum Beispiel exakt festgelegt werden. Die Planungskosten trage zudem allein der Investor. Mit den Planungen wurde das Kieler Architekturbüro für Stadtplanung beauftragt. Baubeginn könnte nach Einschätzung Orths im nächsten Sommer sein.

Neubaugebiet Poggenbarg - erfreuliche Haushaltszahlen

Mit dem jetzt einstimmig gefassten Satzungsbeschluss des B-Plans 74 Poggenbarg ist dieses Planverfahren nun abgeschlossen. Das Konzept sieht eine Wohnbebauung von bis zu 77 Einzel- und Doppelhäusern vor. Die Haupterschließung erfolgt über den Tobringer. Noch Klärungsbedarf gibt es beim geplanten Neubau der beiden Märkte am Tobringer. Der Durchführungsvertrag mit dem Investor konnte wie auch der abschließende Satzungsbeschluss noch nicht beschlossen werden. Grund: Die künftige Verkehrssituation (neuer Linksabbieger, zweite Zufahrt) war im Vertrag nicht klar formuliert.

Wesentlich besser als geplant wird der Jahresabschluss für 2016 ausfallen. Die Schlussbilanz liegt zwar noch nicht vor. Nach den aktuellen Zahlen wird das Jahresergebnis 2016 unterm Strich aber statt des ursprünglich veranschlagten Minus von rund 737.000 Euro nun sogar ein sattes Plus von 681.000 Euro ausweisen.  Grund sind Verbesserungen bei den Einnahmen (u.a. ein deutliches Gewerbesteuerplus) sowie Einsparungen auf der Ausgabenseite.

Neugestaltung der Uferweg-Promenade

Die Gemeinde muss für die Neugestaltung der Promenade in Möltenort am Hauptstrand den Eigenanteil um 51.000 Euro erhöhen. Wegen einiger nachträglich aufgenommener Planungsänderungen belaufen sich die Gesamtkosten nunmehr auf rund 1,1 Millionen Euro. Heikendorf  ist mit 363.424 Euro an der Finanzierung dieses touristischen Projektes (Förderquote: 70 Prozent) beteiligt. Im Herbst sollen die Arbeiten beginnen. Die Neugestaltung der Promenade erfolgt in zwei Abschnitten.


In der Offenen Ganztagsschule der Heikendorfer Grund- und Gemeinschaftsschule werden die Gebühren zum 1. August 2017 angehoben. Um wie bei den gemeindlichen Kindertagesstätten auf einen Deckungsbeitrag der Elternentgelte von 30 Prozent zu kommen, müssen die monatlichen Beträge in allen Bereichen von der Hausaufgabenbetreuung bis zum Mittagessenangebot um zwei bis maximal fünf Euro angehoben werden. 185 Schulkinder sind derzeit an der OGTS angemeldet. 

Landesentwicklungsstrategie 2030

Unter diesem Titel hat die Landesregierung einen 256 Seiten umfassenden Entwurf  ausgearbeitet mit strategischen Leitlinien, Handlungsfeldern und konkreten Ansätzen.  Zu den Themen  zählen beispielsweise die Digitalisierung, Bildung, Lebensqualität, Wirtschaft, Innovation und Forschung. Die Gemeinde Heikendorf fordert das Land in ihrer Stellungnahme unter anderem auf, für eine zukunftsorientierte Mobilität die Entwicklung eines flexiblen Beförderungsangebotes in Form etwa eines Rufbus-Systems zu fördern. Eine weitere Anmerkung: Die Erhebung der Grunderwerbssteuer sollte laut Heikendorf nicht für kommunale Flächen erfolgen. Konkretes Beispiel: Beim gemeindlichen Ankauf von Flächen zur Ausweisung von Gewerbegrundstücken wird die Steuer zum ersten Mal erhoben. Beim Weiterverkauf an einen Interessenten wird bei diesem kommunalen Grundstücksgeschäft nach Erschließung des Areals dann nochmals Grunderwerbssteuer fällig. „Das konterkariert die Förderung von Gewerbegebieten mit öffentlichen Mitteln“, so Orth.             

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